Sozialversicherungsfalle bei Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschlägen (Teil 1) HD

05.05.2017
Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschläge werden grundsätzlich steuersozialversicherungsfrei belassen. Die Arbeitnehmer haben generell einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub. Die gesetzliche Regelung sieht eine Weiterzahlung der Grundvergütung vor, aber auch die Fortzahlung von regelmäßig gewährten Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFN-Zuschläge). Im Krankheits- oder Urlaubsfall werden oft solche Zuschläge nicht an den Mitarbeiter ausgezahlt, da dieser keine Notdienste oder keine Nachtdienste erledigt hat. Neben der Tatsache, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch diese Zahlungen schuldet, sind auch auf diese nicht gezahlten Zuschläge als sogenannte „Phantomlohn“ Sozialversicherungsbeiträge teilweise bis zu vier Jahren zurück nachzubezahlen. Erfahren Sie im nachfolgenden Video, welche Grundregeln hier vorherschen. _ Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ebook „die perfekte Kassennachschau“ gratis Download: https://bit.ly/2J5bwsL Weitere Fragen? Hier per Klick zum kostenlosen Beratungsgespräch mit Nelson Cremers: https://bit.ly/30Vq3fN Folgen Sie uns auf Social Media, bleiben Sie Up2Date: Facebook ApoDok: https://www.facebook.com/Verfahrensdo... Cremers & Partner: https://www.facebook.com/cremerspartner/ Instagram: ApoDok: https://www.instagram.com/apodok_cund... Cremers & Partner: https://www.instagram.com/cremers_und... ApoDok – die Verfahrensdokumentation ist ein Produkt der C&P Digital GmbH In Kooperation mit Cremers & Partner - Steuerberater und Rechtsanwalt Alle weiteren Informationen finden Sie auf https://www.apodok.de/

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