WLAN Störerhaftung – Update und Ausblick | Monic Meisel (Freifunk) | 42. Netzpolitischer Abend HD

09.11.2015
Aufzeichnung vom 42. Netzpolitischen Abend (#npa042) des Digitale Gesellschaft e.V.. Für Updates zu netzpolitischen Themen und Kampagnen folgt uns auf Twitter: https://twitter.com/digiges Für Hintergrundinformationen und Stellungnahmen besucht unseren Blog: https://digitalegesellschaft.de/ Mehr zum Netzpolitischen Abend: https://digitalegesellschaft.de/portfolio-items/netzpolitischer-abend/ Gegenwärtig verhindert die WLAN-Störerhaftung einen freien Netzzugang für alle. Im „Sommer unseres Lebens“ Urteil hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Funknetzbetreiber als sogenannte Störer verschuldensunabhängig für das haften, was die Gäste ihrer WLANs im Internet tun. Daher lässt sich ein offenes WLAN bislang nicht betreiben, ohne Abmahnungen oder langwierige, kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu riskieren. Derzeitig diskutieren Bundesrat und Bundestag eine Änderung des Gesetzes. Über den aktuellen Stand berichtet Monic Meisel beim Netzpolitischen Abend des Digitale Gesellschaft e.V.

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