Nutzerfragen: "Schröcks Fernsehgarten", Dummheit schützt vor Strafe nicht? | Kanzlei WBS HD

24.05.2015
http://www.facebook.com/die.aufklaerer Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de _ Weitere Links zum Thema: Nutzerfragen: https://youtu.be/tkl7aJmfgeQ Ist "music.163.com" legal? https://youtu.be/1x7VoXZ-ey4 Kostenloser Rechtstexter: AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung: https://youtu.be/AH-briVQo58 _ Nutzerfrage von Denden: #fragWBS Hallo Herr Solmecke, ich bin Fan der Rocket Beans und ihres Streamingsenders auf Twitch. Seit Jahren haben diese auf Youtube und nun auch auf Twitch ein Format mit dem Namen "Schröcks Fernsehgarten". Nun haben sie anwaltliche Post vom ZDF bekommen und das ZDF möchte ihnen die Nutzung des Namens Fernsehgarten verbieten da sie ein Markenrecht an dem Namen "ZDF-Fernsehgarten" haben. Jetzt meine Fragen, ist das ZDF hier im Recht oder wird den Hamburger Rocket Beans unrechtmäßig mit einer Abmahnung gedroht? Der Brief vom ZDF Anwalt kann man hier nachlesen: https://twitter.com/boedefeld_/status/599247594120998913 Nutzerfrage von TheMrEndlich Hallo, bei 03:33 erwähnen sie, dass solange man es nicht weis sich auch nicht strafbar macht. Was ist dann mit dem Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht"? Ist dies wirklich nur ein Sprichwort oder wahre Tatsache? Mfg Nutzerfrage von Hans Müller: Kannst du mir (vielleicht auch im nächsten #fragWBS) sagen, ob die Musik, die man sich dann runtergeladen hat, dadurch für einen lizenzfrei ist (es sind ja keine Rechte in dem Sinne mehr damit verbunden), auch z.B. zur kommerziellen Verwendung frei, oder greift da immer noch das ursprüngliche Urheberrecht? Das würde mich brennend interessieren, weil dann ja auch die Filmindustrie massenweise darauf zugreifen könnte!

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