Ist meine Wunsch-Betriebsvereinbarung erzwingbar? | Betriebsrat Video HD

10.10.2017
► Weitere Informationen zum Thema Die Betriebsvereinbarung → https://www.betriebsrat.com/betriebsvereinbarung Sie wollen eine Betriebsvereinbarung, die Ihr Arbeitgeber nicht mit Ihnen abschließen will? Herzlichen Glückwunsch! Das ist eine typische Konstellation in der innerbetrieblichen Interessenvertretung. Deswegen ist es wichtig zu wissen, welche Betriebsvereinbarung ist erzwingbar und welche nicht. Die Antwort darauf ist einfach. Sie ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Wenn Sie mal reinschauen wollen. Im § 87 BetrVG, da ist die sogenannte erzwingbare Mitbestimmung geregelt. Erzwingbar heißt, Sie wissen das, dass Sie Ihre BV gegen den Willen des Arbeitgebers vor der sogenannten Einigungsstelle erzwingen können. Notfalls, wenn die Verhandlungen nämlich gescheitert sind. Ganz anders der § 88. Der trägt den Titel "Freiwillige Betriebsvereinbarung". Und Sie ahnen was das heißt, "freiwillig". Sie können die dortigen Themen nicht zum Inhalt einer Betriebsvereinbarung machen, wenn der Arbeitgeber das nicht will. § 87 also ist erzwingbar, alle dort genannten 13 Themen, § 88 ist nicht erzwingbar. Aber jetzt werden Sie nicht traurig, ich habe noch eine weitere Information für Sie, wenn Sie eine Wunsch-BV durchsetzen wollen. Es ist ein ganz legaler Trick, eine List, wenn Sie so wollen. Wo steht denn geschrieben im Gesetz, dass Sie nur eine Wunsch-BV beanspruchen sollten? Könnten Sie auch 20 oder 40 oder lassen Sie mich spinnen 60 Betriebsvereinbarungen wünschen und notfalls erzwingen? Ja, klar und eindeutig. Die einzige Voraussetzung ist, dass diese Wunsch-BV im § 87 geregelt ist. Sie sehen also, die Gesetzeslektüre, die lohnt sich. ► Bleiben Sie mit uns in Kontakt Youtube Kanal abonnieren → https://youtube.com/channel/UCXoZDWBuXHidtoa9cjhaqUQ?sub_confirmation=1 Facebook für Betriebsräte → http://facebook.com/BetriebsratInfos Betriebsratswahl auf Facebook → https://www.facebook.com/brwahl Seminare für Betriebsräte → https://waf-seminar.de Newsletter abonnieren → https://waf-seminar.de/newsletter Forum für Betriebsräte → http://br-forum.de Wissensplattform für Betriebsräte → http://betriebsrat.com ► Wir sind für Sie da Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr Telefon: 08158 9972410 Fax: 08158 9972111 SMS-Mobil: 01578 2124000 E-Mail: mail@waf-seminar.de Internet: https://waf-seminar.de Wenn Ihnen dieses Video gefallen hat, teilen Sie es gerne mit Ihren Kollegen, Freunden und Bekannten! Klicken Sie dazu auf den Button Teilen unterhalb des Videos. Weitere Informationen zum Thema Betriebsrat gründen: https://www.betriebsratswahl.de/wahlwissen/vor-der-betriebsratswahl/betriebsrat-gruenden

Похожие видео

Показать еще