Kind Krank - Geld weg | Arbeitsalltag einer Mutter HD

15.07.2018
Wenn mein Kind krank ist, will ich doch nicht nebenher Emails schreiben und an irgendwelche Deadlines denken. Mein Kind ist dann meine erste Priorität und es soll nicht „nebenbei laufen“. Nicht, wenn es krank ist! Working mum, Vereinbarkeit, Kinder und Karriere – in meinem letzten Video zum Thema habe ich euch schon verraten: Es ist nicht immer einfach. Ja – so wie viele Mütter und Eltern leiste ich täglich einen grandiosen Organisationsakt, um Familie und Beruf zu verbinden. (wir sollten uns öfters auf die Schulter klopfen!) Das mache ich natürlich gerne, denn ich will ja auch beides: Kinder UND Arbeit. Beides zu haben für mich Selbstverwirklichung, ein gelungenes Leben. Und obwohl ich sehr motiviert und auch sehr überzeugt mein „nur-zuhause-bei-den-Kindern-Leben“ gegen das „Beruf – UND – Familie“-Leben getauscht habe, muss ich zugeben: Es ist anstrengend! Es ist eine Doppelbelastung! Es ist nicht nur Selbstverwirklichung, es ist auch ein Kampf. Und dieser tägliche Kampf um die perfekte Organisation, um jede fünf Minuten, den gewinne ich, solange die Kinder sich im Kindergarten wohl fühlen, solange sie gerne gehen und solange sie gesund sind. Sobald eins meiner Kinder krank wird, will und soll ich es nicht in eine „Gemeinschafts-Einrichtung“ geben, wo es potentiell 80 andere Menschen anstecken kann. Wenn mein Kind krank ist, ist klar: Es bleibt zuhause. Und wenn mein Kindergartenkind zuhause bleibt, ist auch klar: Mama oder Papa, mein Mann oder ich, bleiben mit ihm zuhause. Wenn ich aber zuhause bleibe, stoppt mein Arbeitgeber seine Gehaltszahlung - das ist Standard im TVöD, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Ich finde: Das geht gar nicht! Was denkt ihr? Und hier die Quellen zu den Infos aus dem Video: § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes Absatz 1: Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat…“ (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) Ca. 3 Millionen Deutsche werden nach TVöD bezahlt: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/tvoed-tarifrunde-aktueller-stand_144_429344.html

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